Aufgrund der geltenden Gesetzeslage (“Verursacherprinzip”), sind im Rahmen vieler Planungen und Bauvorhaben archäologische Maßnahmen unabdingbar.
Insbesondere gilt dies, wenn innerhalb bzw. in der Nähe der Planbereiche den zuständigen bodendenkmalpflegerischen Behörden bereits Altfunde oder relevante Strukturen prähistorischer oder historischer Siedlungsaktivitäten bekannt sind.
Für Sie als Planer oder Bauherr besteht die Möglichkeit, die sich ergebenden notwendigen archäologischen Maßnahmen durch spezialisierte Firmen ausführen zu lassen:
- Grunderfassung und Prospektion
- Baubeobachtung und Baugrunduntersuchung
- Sondagen und Sachstandermittlungen
- Ausgrabungen aller Dimensionen
- Bodendenkmalpflegerische Aufgaben
- Begutachtung archäologischer Funde
- Fund- und Befunddokumentation